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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Zuständige Ansprechpartner

Türk, Julia
07183 95959 2507183 95959 25
07183 95959 222507183 95959 2225

Organisationseinheiten

Gemeinde Althütte Ort Rathausplatz 1 71566 Althütte
Finanzwesen Ort Rathausplatz 1 71566 Althütte

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg